AI Act: Was für KI-Content im Marketing gilt

Wer heute Bilder, Videos oder Texte für das Marketing produziert, sieht sich mit neuen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Das Thema AI Act & Produktvisualisierung sorgt in Marketing- und Produktteams aktuell für reichlich Gesprächsstoff: Müssen wir digital erzeugte Renderings oder KI-generierte Hintergründe künftig kennzeichnen?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, welche Technologie tatsächlich eingesetzt wird. Hier gilt ein einfacher Grundsatz: Reines, klassisches CGI (Computer Generated Imagery) hat mit KI-Regulierung rein gar nichts zu tun. Ein "handgemachtes" oder CAD-basiertes 3D-Rendering ist kein KI-Content und unterliegt unter dem EU AI Act niemals einer Kennzeichnungspflicht.

Relevant wird der AI Act erst dort, wo generative KI ins Spiel kommt. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Aber selbst für den Einsatz generativer KI gilt: Die Verordnung verlangt keineswegs eine pauschale sichtbare Kennzeichnung für jedes Bild. Entscheidend ist, was der Inhalt zeigt, wie er verwendet wird und ob er Menschen über reale Personen, Orte oder Sachverhalte täuschen kann.

Für Marketing- und Produktteams ist das Thema weit weniger kompliziert, als es in den Medien oft dargestellt wird. Wer reine 3D-Produktdaten nutzt, bewegt sich ohnehin im regulierungsfreien Raum. Und wer generative KI gezielt für Moodboards oder Umgebungen einsetzt, kann mit einfachen Leitlinien rechtssicher und hochflexibel arbeiten.

Auf einen Blick

Der AI Act zielt auf den Schutz vor Täuschung durch künstliche Intelligenz ab – nicht auf digitale Bildbearbeitung oder klassische 3D-Visualisierung. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.

Für die tägliche Praxis gelten folgende Kernpunkte:

  • Bei reinem CGI besteht niemals eine Kennzeichnungspflicht. Digitale Produktabbildungen auf CAD- oder 3D-Basis fallen nicht unter den AI Act, da keine generative KI zum Einsatz kommt.
  • Nicht jedes KI-Bild braucht ein Warnlabel. Eine sichtbare Offenlegung verlangt das Gesetz primär bei Deepfakes – also KI-Inhalten, die reale Personen, Orte oder geschichtliche Ereignisse täuschend echt vorgaukeln.
  • System-Anbieter stehen in der Pflicht. Technische Transparenzmarker (wie unsichtbare Wasserzeichen) müssen in erster Linie von den Anbietern der KI-Generatoren bereitgestellt werden, nicht von den anwendenden Marketingabteilungen.
  • Text-Transparenz gilt für KI ohne Prüfung. Bei KI-generierten Texten zu gesellschaftlich relevanten Themen ist Transparenz gefordert – es sei denn, ein Mensch hat den Inhalt redaktionell geprüft und verantwortet.

Dieser Beitrag ordnet die Regeln für die Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum das Thema jetzt wichtig ist

Generative KI ist in vielen Marketingabteilungen längst Alltag: Sie hilft bei Moodboards, Bildideen, Textentwürfen oder schnellen Hintergrund-Entwürfen. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit, wo die rechtlichen Grenzen zwischen kreativer Idee und täuschender Darstellung verlaufen.

Genau hier setzt der AI Act an. Er fragt nicht: „Ist dieses Bild digital entstanden?“, sondern: „Kann der Betrachter über eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis getäuscht werden?“

Die Europäische Kommission zielt mit Artikel 50 darauf ab, gezielte Desinformation und unerkannte Deepfakes zu verhindern. Für die Werbe- und Content-Produktion bedeutet das: Weder CGI noch der bewusste KI-Einsatz im Design sind verboten. Entscheidend ist der Kontext der Veröffentlichung.

Die Begriffe richtig einordnen: CGI vs. KI

Im Alltag wird vieles unter Begriffen wie „digital erstellt“ oder „KI-Content“ vermischt. Für die rechtliche und technische Bewertung ist eine klare Abgrenzung unerlässlich.

CGI und klassische 3D-Produktvisualisierung (Keine KI)

CGI steht für Computer Generated Imagery. Darunter versteht man digital erzeugte Bilder und Animationen, die im 3D-Raum entstehen – basierend auf CAD-Daten, Geometrien, definierten Materialien, Beleuchtung und Kameras.

  • Rechtlicher Status: Keine KI-Anwendung.
  • Kennzeichnungspflicht: Keine. Reines CGI ist präzise handwerkliche und technische Arbeit ohne den Einsatz generativer Algorithmen. Es gibt unter dem AI Act keine Kennzeichnungspflicht für CGI.

KI-generierter Content

KI-generierter Content entsteht weitgehend oder vollständig aus einem generativen KI-Modell (z. B. reine Prompt-zu-Bild-Generatoren).

  • Ein Beispiel: Ein Unternehmen generiert per Prompt ein fotorealistisches Video einer synthetischen Person, die wie ein echter Kunde spricht und das Produkt bewertet. Da hier eine reale Menschlichkeit vorgetäuscht wird, greifen die Transparenzregeln für Deepfakes.

KI-unterstützter Content & Hybride Workflows

Hier bleibt der Mensch die steuernde Kraft im Produktionsprozess. KI wird für Teilschritte eingesetzt – etwa für erste Moodboards, Set-Ideen oder Hintergrundwelten (Backplates).

  • Ein Beispiel bei supaCGI: Für eine Produktaufnahme entsteht der Hintergrund (z. B. eine stimmungsvolle Landschaft) mithilfe generativer KI. Das eigentliche Produkt wird jedoch als kontrolliertes 3D-Modell exakt berechnet und per CGI sauber in die Szene hineingerendert.

Deepfakes

Ein Deepfake ist ein künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalt, der eine existierende reale Person, eine reale Einrichtung, einen echten Ort oder ein stattgefundenes Ereignis täuschend echt nachbildet. Ein freigestelltes 3D-Produkt-Rendering oder ein virtueller Messestand ist von vornherein kein Deepfake.

Was das für Produktbilder und Marketing bedeutet

Um die Rechtslage bei Produktaufnahmen zu verstehen, muss man CGI und generative KI gedanklich strikt trennen.

1. Reines CGI-Produktrendering

Egal ob Freisteller, technische Explosionszeichnung oder komplettes 3D-Milieu: Solange die Szene im klassischen 3D-Workflow aufgebaut und gerendert wurde, berührt der AI Act das Bild nicht.

Selbst wenn das physische Produkt vor dem Serienstart noch gar nicht produziert wurde, existiert niemals eine Kennzeichnungspflicht. Es handelt sich schlicht um eine etablierte Form der Produktdarstellung.

2. Hybrider Workflow (CGI-Produkt in KI-Kulisse)

Wird ein exakt modelliertes CGI-Produkt in ein KI-generiertes Hintergrundelement eingesetzt, bewegt man sich im KI-unterstützten Bereich. Auch hier ist das Bild kein Deepfake, solange nicht der Eindruck erweckt wird, das Produkt befinde sich an einem real existierenden Referenzort (z. B. ein KI-Bild einer geschützten Hotelanlage).

Sollte bei rein fiktiven Szenen eine Verwechslungsgefahr mit realen Orten bestehen, sind bewährte Branchen-Standardhinweise wie „Beispielhafte Milieudarstellung“ oder „Visualisierung“ ein transparenter Weg – nicht als Kennzeichnungspflicht aus Sorge vor Strafe, sondern für eine saubere Kundenkommunikation.

AI Act in der Produktvisualisierung: Der hybride Weg bei supaCGI

Für supaCGI und unsere Kunden ist das Zusammenspiel völlig klar definiert: Gute digitale Produktvisualisierung auf Basis von CGI ist keine KI-Anwendung.

Ein hochwertiges Produkt-Rendering garantiert Produkttreue, da es auf Konstruktionsdaten, CAD-Modellen und menschlicher Qualitätsprüfung basiert. Generative Bild-KI allein scheitert oft an Produktdetails: Sie verändert Symmetrien, verzerrt Maße oder erfindet falsche Beschläge und Schalter.

In unserem hybriden Workflow nutzen wir das Beste aus beiden Welten:

  • Das Produkt bleibt 100 % CGI: Form, Maße, Oberflächen, Anschlüsse und Logos stammen ausschließlich aus kontrollierten 3D-Daten. Hier gibt es keine KI-Fehler oder Abweichungen von der Produktrealität.
  • Das Set darf kreativ unterstützt werden: Hintergründe oder Set-Ideen können effizient mithilfe generativer KI entwickelt werden. Anschließend wird das echte CGI-Produkt präzise in diese Umgebung eingepasst, belichtet und final gefügt.

Der richtige Hinweis auf einen Blick

Bildsituation / Technologie Einordnung unter dem EU AI Act Sinnvolle Formulierung
Klassisches CAD- / CGI-Rendering (Produkt & Set rein digital) Kein Anwendungsbereich (Keine KI) Keinerlei KI-Hinweis nötig
Produktneuheit als CGI-Rendering Kein Anwendungsbereich (Keine KI) Optional für den Kunden: „Visualisierung“
CGI-Produkt in KI-generierter Mood-Kulisse Hybrider Einsatz (Kontextabhängig) Keine Pflicht; bei Verwechslungssgefahr: „Milieudarstellung“
Fotorealistische KI-Person im Video / Testimonial Deepfake-Regelung anwendbar Transparenzhinweis zwingend erforderlich
Synthetische Stimme einer realen Person Deepfake-Regelung anwendbar Transparenzhinweis zwingend erforderlich
Menschlich geprüfter Blogbeitrag mit KI-Support Ausnahme greift (Durch Redaktion verantwortet) Keinerlei Hinweispflicht

Eine einfache Entscheidungsroutine für Marketingteams

  1. Wurde generative KI genutzt?
    • Nein (Reines CGI/CAD): Keine Kennzeichnung nach AI Act.
    • Ja: Weiter zu Schritt 2.
  2. Zeigt das Bild/Video eine reale Person, Stimme oder einen echten Ort?
    • Ja: Deepfake-Prüfung durchführen und Transparenzhinweis anbringen.
    • Nein (Rein fiktives Set/Mood): Weiter zu Schritt 3.
  3. Besteht Verwechslungsgefahr mit einem realen Nachweis oder einer echten Kulisse?
    • Ja: Hinweistexte wie „Beispielhafte Darstellung“ oder „Visualisierung“ nutzen.
    • Nein: Keine besondere sichtbare Kennzeichnung erforderlich.

Dokumentation statt Warnlabel-Ästhetik

Der sicherste Weg für Unternehmen ist eine einfache interne Dokumentation. Ein internes Asset-Protokoll belegt, dass Produkte kontrolliert erstellt und nicht unbedacht von einer Bild-KI „erfunden“ wurden:

Dokumentationspunkt Praxisbeispiel
Asset-Name Industriepumpe Serie X, Freisteller & Milieu
Produkt-Technologie Reines CGI auf Basis freigegebener CAD-Daten
Hintergrund-Technologie KI-generierte Fabrikhalle (Bildhintergrund)
Prüfung & Freigabe Produkttreue durch Technik & Art Direction bestätigt
Status AI Act Produktdarstellung korrekt, keine Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung

Was supaCGI daraus ableitet

Für uns ist generative KI kein Ersatz für Konstruktion, 3D-Modelling oder Genauigkeit. Sie ist ein starkes Werkzeug, um Bildideen schneller zu skizzieren und Kulissen flexibel aufzubauen.

Die Produktdaten selbst bleiben bei supaCGI immer in einem kontrollierten CGI-Workflow. Form, Funktion und Maße stimmen exakt mit dem realen Produkt überein.

Ein wichtiger Aspekt für Industrie- und Gewerbekunden: Sicherheit steht an erster Stelle. Alle CAD-Daten, Modelle und Szenen speichert und rendert supaCGI ausschließlich auf eigenen, hausinternen Servern im Studio in Osnabrück. Vertraulichen Entwicklungsdaten verlassen niemals unser Studio – wir nutzen keine externen Cloud-Renderfarmen.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Fällt klassisches 3D-Rendering / CGI unter den AI Act?

Nein. Der AI Act regelt Systeme der Künstlichen Intelligenz. Da rein klassisches CGI auf geometrischen Daten und menschlichem 3D-Handwerk basiert, fällt es nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung.

Muss jedes Produktbild aus dem Rechner als „Visualisierung“ beschriftet werden?

Nein, eine rechtliche Verpflichtung nach dem AI Act gibt es dafür bei reinem CGI nicht. Solche Hinweise sind lediglich im Marketing etabliert, wenn ein geplantes Produkt vor Serienstart dargestellt wird.

Sind hybride Workflows (CGI-Produkt + KI-Set) erlaubt?

Ja, uneingeschränkt. Sie bieten sogar den Vorteil, dass das Produkt durch CGI zu 100 % korrekt bleibt, während die Umgebung mithilfe von KI effizient gestaltet werden kann.

Wer ist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Metadaten) zuständig?

Diese Pflicht richtet sich an die Entwickler und Anbieter der KI-Software (z. B. Adobe, Midjourney, OpenAI), die entsprechende Wasserzeichen oder Metadaten in die Ausgabedateien integrieren müssen.

Fazit: Rechtssicher und kreativ visualisieren

Der EU AI Act bremst modernes Marketing nicht aus. Er schafft Transparenz dort, wo durch gefälschte Medien eine Täuschungsabsicht entstehen könnte.

Für Industrie-, Maschinenbau- und Handelsunternehmen bedeutet das Entwarnung: Wer Produkte auf Basis von 3D-Daten und sauberem CGI präsentiert, arbeitet völlig losgelöst von KI-Transparenzpflichten. Und wer KI zur Set-Entwicklung nutzt, bewegt sich mit einfachen Standards absolut rechtssicher.

Wenn Sie Produktbilder, Animationen oder digitale Milieus mit einer Kombination aus präzisem CGI und moderner Bildtechnologie entwickeln möchten, unterstützen wir Sie gerne. Ihre Sensiblen Produktdaten bleiben dabei sicher auf unseren Servern im Studio in Osnabrück.

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