Rechte an KI-Bildern sind im Kundenprojekt keine Frage, die erst bei der Übergabe der finalen Dateien geklärt werden sollte. Sobald eine Agentur für einen Kunden KI-generierte Backplates, künstliche Personen, Moodbilder oder hybride Produktvisualisierungen entwickelt, stellen sich mehrere Fragen gleichzeitig: Wer darf das fertige Bild nutzen? Darf es in Print, Shop, Social Media, internationalen Kampagnen oder auf Messen erscheinen? Was wird aus den zugrunde liegenden 3D-Daten? Und wie weit reicht die Verantwortung der Agentur, wenn generative KI Teil der Produktion war?
Die kurze Antwort: Ein KI-Bild „gehört“ nicht automatisch der Person oder Agentur, die es per Prompt erzeugt hat. Für Kunden ist aber vor allem wichtig, welche Nutzungsrechte sie an den finalen Assets erhalten. Diese Rechte lassen sich klar, zeitlich unbegrenzt und weltweit vereinbaren – unabhängig davon, ob ein einzelnes KI-Element selbst urheberrechtlich geschützt ist.
Bei supaCGI verbinden wir Gen AI mit Art Direction, 3D-Modelling, Lookdev, Materialentwicklung, Compositing und menschlicher Qualitätsprüfung. So entstehen keine beliebigen Prompt-Ergebnisse, sondern professionelle Assets für Marketing, Vertrieb und Produktkommunikation.
Ein Kunde braucht nicht zwingend das Urheberrecht an einem Bild. Er braucht die Sicherheit, dass er das finale Ergebnis weltweit, dauerhaft und in allen vorgesehenen Kommunikationskanälen einsetzen darf.
Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Fragen rund um KI-Bilder, KI-generierte People, Backplates, Nutzungsrechte und die Übergabe von 3D-Basisdaten ein. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei realen Personen, Testimonials, geschützten Marken, sensiblen Claims oder international ausgespielten Kampagnen sollte der konkrete Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Im Gespräch über KI-Bilder werden Begriffe wie Besitz, Eigentum, Nutzungsrecht und Urheberrecht häufig gleich verwendet. Rechtlich und praktisch meinen sie jedoch unterschiedliche Dinge.
| Begriff | Was damit gemeint ist | Warum es für Kunden wichtig ist |
|---|---|---|
| Datei-Besitz | Wer die JPG-, PNG-, Video- oder Projektdatei gespeichert hat | Eine Datei zu besitzen bedeutet nicht automatisch, sie überall verwenden zu dürfen |
| Nutzungsrecht | Wer das Ergebnis wo, wie lange und in welchen Formaten einsetzen darf | Entscheidend für Website, Shop, Social Media, Print, Messe und Vertrieb |
| Urheberrecht | Schutz einer persönlichen geistigen Schöpfung durch einen Menschen | Relevant, wenn ein Ergebnis gegen Kopien oder unautorisierte Bearbeitung geschützt werden soll |
| Exklusivität | Vertragliche Zusage, dass ein Asset oder Motiv nicht für andere Kunden verwendet wird | Wichtig bei Key Visuals, Kampagnenbildern und markanten Bildwelten |
| Tool-Lizenz | Regeln eines KI-Anbieters für Input, Output und kommerzielle Nutzung | Voraussetzung für den professionellen Einsatz von KI |
| Rechte Dritter | Rechte an Fotos, Personen, Marken, Designs, Gebäuden oder geschützten Vorlagen | Entscheidend für das Risiko bei Veröffentlichung |
Wer eine Datei erhält, besitzt damit nicht automatisch umfassende Rechte. Wer umfassende Nutzungsrechte erhält, muss nicht selbst Urheber sein. Und ein Bild kann kommerziell nutzbar sein, obwohl es keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz als Werk genießt.
Diese Unterscheidung gilt nicht nur für KI. Auch bei klassischer Fotografie, Filmproduktion oder CGI bleibt der Urheber in der Regel der kreative Schöpfer. Der Kunde erhält die Rechte, die für seine vereinbarte Nutzung erforderlich sind. Bei KI-Produktionen kommt eine zusätzliche Ebene hinzu: Unter welchen Bedingungen erlaubt das verwendete KI-System die kommerzielle Nutzung des Outputs?
Ein KI-Bild kann innerhalb weniger Sekunden entstehen. Ein detaillierter Prompt definiert etwa Perspektive, Stimmung, Raumtyp, Farben, Materialien, Bildformat und die gewünschte Wirkung. Trotzdem trifft das generative System beim Erzeugen eines Bildes viele gestalterische Entscheidungen selbst: die genaue Form eines Produkts, Gesichtszüge einer Person, Falten im Stoff, Lichtverteilungen oder Details einer Architektur.
Das ist für die urheberrechtliche Einordnung relevant.
Nach deutschem und europäischem Verständnis ist ein Werk dann urheberrechtlich geschützt, wenn es auf einer menschlichen persönlichen geistigen Schöpfung beruht. Deutsche Rechtsprechung und aktuelle Fachliteratur betonen, dass KI-unterstützte Ergebnisse geschützt sein können, wenn konkrete menschliche kreative Entscheidungen im fertigen Ergebnis erkennbar sind. Die bloße Eingabe eines Prompts, das Auswählen eines Outputs oder das Beheben üblicher KI-Fehler reicht dafür regelmäßig nicht aus.
Das bedeutet nicht, dass ein rein KI-generiertes Bild wertlos wäre. Es bedeutet nur, dass sein Schutz nicht automatisch aus dem Urheberrecht folgt.
Für Unternehmen sind vier Punkte besonders wichtig:
Kommerzielle Nutzbarkeit, urheberrechtlicher Schutz und Exklusivität sind drei verschiedene Fragen. Sie sollten im Kundenprojekt getrennt betrachtet und klar geregelt werden.
Der Einsatz von KI schließt Urheberrecht nicht aus. Relevant ist, welchen kreativen Anteil ein Mensch trägt und ob diese Entscheidungen im finalen Ergebnis sichtbar werden.
Gestaltung beginnt schon bei der Bildidee. Ein konkretes Briefing kann Perspektive, Licht, Raumgefühl, Farbwelt, Produktplatzierung, Bilddramaturgie, Stilreferenzen und Markenwirkung präzise festlegen.
Allgemeine Begriffe wie „hochwertig“, „modern“, „emotional“ oder „kinoreif“ reichen allein nicht aus. Je konkreter ein Konzept entwickelt und durch Art Direction gesteuert wird, desto stärker ist die menschliche Prägung.
In einer professionellen Bildproduktion entsteht das finale Ergebnis selten im ersten Versuch. Die Arbeit liegt nicht darin, möglichst viele Prompts zu schreiben. Sie liegt darin, Varianten zu bewerten und die Bildentwicklung präzise zu lenken.
Das kann beispielsweise bedeuten:
Entscheidend ist nicht die Menge der Iterationen. Entscheidend ist, ob die Bildentwicklung kreativ und konkret gesteuert wird.
Besonders klar wird die menschliche Leistung nach der Generierung. Ein KI-Hintergrund wird für eine Produktkampagne nicht einfach übernommen. Er wird bereinigt, angepasst und mit einem echten Produktmodell kombiniert. Licht, Perspektive, Schatten und Materialität werden abgestimmt. Markenspezifische Details werden ergänzt und geprüft.
Bei einer Hybridproduktion fließen deshalb mehrere menschliche Arbeitsschritte zusammen:
Nicht die Frage „Wurde KI eingesetzt?“ entscheidet über die Qualität und Schutzfähigkeit eines Bildes. Entscheidend ist, wer die kreativen Entscheidungen trifft und ob sie im finalen Ergebnis sichtbar werden.
Eine KI-Backplate ist ein digital erzeugter Hintergrund. Das kann eine Terrasse, ein Hotelzimmer, eine Küche, ein Loft, eine Werkstatt, ein Labor, eine Industriehalle oder eine Naturkulisse sein. In der Produktvisualisierung dient sie als Umfeld für ein Produkt, das anschließend kontrolliert in die Szene integriert wird.
KI-Backplates sind besonders dann sinnvoll, wenn eine Bildwelt schnell entwickelt, in Varianten bewertet oder ohne großes Locationshooting umgesetzt werden soll. Sie können den Aufbau komplexer Sets deutlich beschleunigen.
Für eine professionelle Nutzung sollten jedoch vier Regeln gelten.
Eine allgemeine Bildidee wie „helle mediterrane Terrasse mit Naturstein und Olivenbaum“ ist etwas anderes als die Aufforderung, eine konkrete Hotelterrasse, einen bekannten Showroom oder eine spezifische Architektur möglichst genau nachzubilden.
Nicht die Idee einer Terrasse ist geschützt, sondern gegebenenfalls die konkrete Gestaltung eines Fotos, eines Gebäudes, eines Interieurs oder einer Kampagne.
Deshalb ist es sinnvoll, Bildrichtungen allgemein zu beschreiben und nicht auf eine fremde Referenz zu zielen, die erkennbar übernommen werden soll.
Generative Bildsysteme erzeugen im Hintergrund oft zufällige Schriftzüge, Verpackungen, Markenähnlichkeiten oder Logos. Diese können überzeugend aussehen, sind aber nicht automatisch verwendbar.
Vor der finalen Freigabe sollten solche Details geprüft, retuschiert oder durch neutrale Elemente ersetzt werden. Das betrifft auch kleine Dinge wie Etiketten, Fahrzeugembleme, Gebäudeschilder, Plakate, Geräteanzeigen oder Hintergrundprodukte.
Eine KI-generierte Küche, Terrasse oder Hotellobby sollte nicht als echter Referenzort bezeichnet werden, wenn sie nicht real existiert oder das Produkt dort nie eingesetzt wurde.
Je nach Bild kann ein Hinweis sinnvoll sein:
Solche Hinweise werten eine Darstellung nicht ab. Sie helfen dabei, die richtige Erwartung beim Betrachter zu schaffen.
Der wichtigste Unterschied zwischen einem schnellen KI-Bild und einer Hybridproduktion liegt im Produkt selbst.
Ein generatives System kann Form, Maße, Materialien, Nähte, Beschläge, Etiketten oder technische Details falsch interpretieren. Für ein Moodbild mag das genügen. Für E-Commerce, Kataloge, Vertrieb oder Produktkommunikation reicht es nicht.
Bei supaCGI wird das KI-interpretiere Produkt deshalb nicht als finale Darstellung übernommen. Es wird aus der Szene entfernt und durch ein korrekt aufgebautes 3D-Modell ersetzt.
Das finale Produktmodell basiert auf verfügbaren CAD-Daten, Aufmaßen, Referenzfotos, Produktmustern und Materialvorgaben. Danach wird es passend zum Set gerendert – mit richtiger Perspektive, glaubwürdigem Licht, Schatten, Reflexionen und einer definierten Markenwirkung.
KI-generierte Menschen können für Produktbilder und Kampagnen praktisch sein. Sie benötigen kein Casting, keine Reiseplanung und keine Terminabstimmung. Für allgemeine Lifestyle- oder Milieuszenen können sie eine sinnvolle Ergänzung sein.
Bei Personen ist die rechtliche und kommunikative Lage jedoch sensibler als bei Hintergründen. Neben Urheberrechten können Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, das Recht am eigenen Bild sowie die Transparenzpflichten des AI Act eine Rolle spielen.
Vergleichsweise unkritisch sind fiktive Personen häufig dann, wenn sie:
Ein Beispiel: Eine nicht näher identifizierbare Person sitzt auf einer gerenderten Outdoor-Lounge und vermittelt Maßstab, Atmosphäre und Nutzung. Das kann ein sinnvoller Einsatz sein.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:
Der AI Act ist hier ein zusätzlicher Faktor. Deepfakes – also künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Orten, Objekten oder Ereignissen ähneln und dadurch als echt erscheinen könnten – müssen gegenüber dem Publikum offengelegt werden. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. digital-strategy.ec.europa
Je stärker eine KI-Person wie ein konkreter echter Mensch wirkt und je gewichtiger ihre Aussage ist, desto wichtiger sind transparente Kommunikation, Freigabe und gegebenenfalls rechtliche Prüfung.
Für Kunden ist nicht entscheidend, ob eine Agentur „Eigentümerin“ eines KI-Bilds ist. Entscheidend ist, ob die Nutzung der finalen Assets klar geregelt ist.
Ein gutes Angebot oder eine Projektvereinbarung sollte bereits vor Beginn der Produktion beantworten:
Statt nur „ein Bild“ sollte ein Projekt möglichst konkret beschrieben sein:
Diese Klarheit erleichtert die spätere Nutzung und verhindert Missverständnisse.
Die Nutzungsrechte sollten sich an der tatsächlichen Kommunikation orientieren:
| Bereich | Typische Nutzung |
|---|---|
| Digital | Website, Onlineshop, E-Mail, Social Media, Plattformen und digitale Anzeigen |
| Kataloge, Broschüren, Anzeigen, Verpackungen, POS und Presseunterlagen | |
| Vertrieb | Präsentationen, Angebote, Messe, Showroom, Händlerportale und Verkaufsunterlagen |
| Bewegtbild | Produktfilme, Social Ads, Messe-Screens, Tutorials und Erklärvideos |
| International | Nutzung in Deutschland, Europa oder weltweit |
| Bearbeitung | Zuschnitte, Sprachversionen, Text-Overlays, Layout-Adaptionen und Formatvarianten |
Wer diese Punkte früh klärt, verhindert spätere Rückfragen wie: „Dürfen wir das Motiv auch im Katalog verwenden?“, „Kann ein Händler die Animation einsetzen?“ oder „Können wir die Darstellung für den US-Markt anpassen?“
Bei supaCGI ist die Übergabe bewusst einfach und kundenfreundlich geregelt.
Mit vollständiger Bezahlung der Dienstleistung gehen die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den von supaCGI produzierten finalen Assets auf den Kunden über.
Das betrifft die vereinbarten finalen Bilder, Renderings, Animationen und sonstigen Ausgabedateien. Du kannst diese Assets weltweit und zeitlich unbefristet für Marketing, Vertrieb und Produktkommunikation einsetzen.
Dazu gehören beispielsweise:
Wenn Du ein finales Asset später in einem zusätzlichen Kommunikationskanal einsetzen möchtest, entstehen dadurch keine zusätzlichen Laufzeitlizenzen.
Ein fertiger Bildexport ist häufig nur der Startpunkt. Wenn ein Produkt erweitert wird, neue Varianten erhält oder später für eine Animation, Web-AR oder einen Konfigurator eingesetzt werden soll, wird die zugrunde liegende 3D-Basis besonders wertvoll.
Auf Wunsch übergibt supaCGI auch die Basisdateien einer Produktion. Je nach Projekt und Vereinbarung können das sein:
Damit kannst Du die Daten selbst archivieren, intern weiterentwickeln oder später für neue Content-Formate einsetzen.
Die Übergabe offener Daten ist besonders sinnvoll, wenn 3D-Assets nicht nur für eine einmalige Kampagne entstehen, sondern langfristig als digitale Produktbasis dienen sollen.
Hochwertige 3D-Assets sind eine Investition. Deshalb sollte klar sein, was nach Abschluss eines Projekts mit Produktmodellen, Szenen und Projektdaten geschieht.
supaCGI speichert und rendert ausschließlich auf eigenen hausinternen Servern im Studio in Osnabrück. Kundendateien verlassen das Studio nicht. Externe Renderfarmen oder externe Cloud-Renderdienste kommen nicht zum Einsatz.
Nach Projektabschluss hast Du drei Möglichkeiten:
| Option | Was mit Deinen Daten passiert |
|---|---|
| Übergabe an Dich | Du erhältst die vereinbarten finalen Assets und auf Wunsch die offenen Basisdateien. Du archivierst sie selbst und kannst unabhängig damit weiterarbeiten. |
| Langfristige Archivierung bei supaCGI | Auf ausdrücklichen Wunsch sichern wir Projektdateien, 3D-Modelle und Szenen auf eigenen Inhouse-Servern. Spätere Varianten, Updates und Folgeproduktionen lassen sich dadurch schnell umsetzen. |
| Löschung nach Abschluss | Wenn keine Archivierung gewünscht ist, werden die Daten nach der vereinbarten Projekt- und Sicherungsfrist aus dem aktiven System entfernt. |
Damit bleibst Du flexibel: Du kannst Deine Produktionsbasis vollständig selbst übernehmen, sie bei supaCGI langfristig absichern lassen oder nach der Übergabe eine Löschung veranlassen.
Bei einer Hybridproduktion bestehen finale Bilder oft aus mehreren Ebenen: Produktmodell, Texturen, Materialien, Licht, Compositing und gegebenenfalls KI-gestützte Backplates oder Set-Elemente.
Nicht jedes KI-Tool liefert offene, vollständig editierbare Ursprungsdaten wie eine klassische Blender-Szene. Eine KI-generierte Backplate ist meist ein finales Pixelbild und kein vollständiger dreidimensionaler Raum.
Die von supaCGI aufgebauten und produzierten 3D-Basisdaten können dagegen auf Wunsch übergeben werden. Das betrifft insbesondere modellierte Produkte, Materialien, Kamera- und Licht-Setups sowie vereinbarte Szenendaten.
Du erhältst bei supaCGI nicht nur die freigegebenen Bilder oder Filme. Nach vollständiger Bezahlung erhältst Du die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte – und auf Wunsch die 3D-Basis für Deine weitere Produktkommunikation.
Exklusivität entsteht nicht automatisch. Gerade bei KI-generierten Assets sollte sie konkret vereinbart werden.
Eine faire Regelung kann unterschiedliche Ebenen berücksichtigen:
Bei einer KI-Backplate kann niemand seriös garantieren, dass nie wieder eine ähnliche Terrasse, ein ähnlicher Himmel oder eine vergleichbare Lichtstimmung entsteht. Das liegt in der Natur generativer Systeme.
Exklusiv vereinbart werden kann aber das konkrete finale Asset: die Verbindung aus Bildkonzept, Art Direction, 3D-Produktmodell, Materialität, Set, Compositing und finaler Bearbeitung. Für eine Marke ist genau diese Endfassung meist entscheidend.
Bevor KI-Elemente in einem Kundenprojekt verwendet werden, muss geklärt sein, ob das Tool eine kommerzielle Nutzung zulässt. Das klingt selbstverständlich, wird im Alltag aber häufig übersehen.
Eine Tool-Lizenz kann unter anderem regeln:
Auch eine kommerzielle Lizenz ersetzt jedoch keine Prüfung der konkreten Bildinhalte. Wenn ein Bild eine fremde Marke, eine geschützte Fotografie, ein bekanntes Design oder eine reale Person zu stark nachahmt, bleibt die Veröffentlichung potenziell problematisch. practiceguides.chambers
Für Kunden liegt hier ein wichtiger Vorteil professionell betreuter Produktionen: Es wird nicht einfach ein beliebiges Prompt-Ergebnis geliefert. Bildidee, Tool-Einsatz, Produktdarstellung, Rechte Dritter und finale Nutzung werden als Teil des Projekts gedacht.
Nicht jedes Projekt benötigt einen umfangreichen Compliance-Ordner. Für langlebige Kampagnen, größere Produktserien oder hybride Produktionen kann eine kurze Dokumentation aber sehr sinnvoll sein.
| Dokumentationspunkt | Beispiel |
|---|---|
| Projekt und Asset | Outdoor-Kollektion 2027, Lounge-Sessel, Hauptmotiv Terrasse |
| Einsatzzweck | Onlineshop, Händlerportal, Katalog, Social Media |
| Produktgrundlage | CAD-Daten, Aufmaß, Musterfotos und Materialproben |
| KI-Anteil | Entwicklung von Set-Richtungen und Backplates |
| Menschliche Leistung | Art Direction, 3D-Modelling, Lookdev, Licht, Compositing und Retusche |
| Rechteprüfung | Keine fremden Marken, keine reale Person nachgebildet |
| Transparenz | „Beispielhafte Milieudarstellung“, wenn sinnvoll |
| Freigabe | Produktmanagement und Marketing, Datum |
| Nutzungsrechte | Weltweit, zeitlich unbeschränkt, digital, Print, Vertrieb und Messe |
| Datenarchivierung | Übergabe, Archivierung bei supaCGI oder Löschung nach Frist |
Eine solche Übersicht schafft Klarheit, wenn später Fragen aus Marketing, Rechtsabteilung, Handel oder Produktmanagement auftauchen. Sie zeigt außerdem, dass ein Bild nicht unkontrolliert aus einem Generator übernommen wurde, sondern einen nachvollziehbaren Produktions- und Freigabeprozess durchlaufen hat.
Nein. „Gehören“ ist rechtlich zu ungenau. Entscheidend sind die vereinbarten Nutzungsrechte und die Lizenzbedingungen des verwendeten KI-Tools. Rein KI-generierte Bilder sind in Deutschland nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, weil Urheberrecht eine menschliche persönliche geistige Schöpfung voraussetzt. twobirds
Ja, wenn die Agentur die erforderlichen Nutzungsrechte einräumt und die verwendeten Tools eine kommerzielle Nutzung erlauben. Im Vertrag sollte klar geregelt sein, ob die Nutzung für Website, Onlineshop, Print, Social Media, Werbung, Messe und Händlerkommunikation gilt.
Eine KI kann in Deutschland nicht Urheber sein. Ein urheberrechtlicher Schutz kann in Betracht kommen, wenn eine natürliche Person das finale Ergebnis durch konkrete freie und kreative Entscheidungen prägt. Reines Prompten, das bloße Auswählen einer Variante oder die Korrektur technischer Fehler genügt dafür regelmäßig nicht. twobirds
Ja. Nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung gehen die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den von supaCGI produzierten finalen Assets auf Dich über. Du kannst die gelieferten Bilder, Renderings und Animationen weltweit und dauerhaft für Marketing, Vertrieb, Website, Onlineshop, Print, Social Media, Messe und Händlerkommunikation verwenden.
Ja, auf Wunsch. Je nach Projekt können Blender-Szenen, 3D-Modelle, Texturen, Materialien, Kamera- und Licht-Setups sowie weitere vereinbarte Basisdaten übergeben werden. Damit kannst Du die Daten selbst archivieren, mit eigenen Teams weiterentwickeln oder später für Renderings, Animationen, Web-AR oder Konfiguratoren einsetzen.
Du entscheidest. Du kannst die vereinbarten finalen Assets und auf Wunsch die offenen Basisdateien selbst übernehmen und archivieren. Alternativ sichert supaCGI Deine Projektdateien langfristig auf eigenen hausinternen Servern in Osnabrück. Wenn keine Archivierung gewünscht ist, werden die Daten nach der vereinbarten Sicherungsfrist aus dem aktiven System entfernt.
Grundsätzlich ist das möglich. Vorsicht ist angebracht, wenn die Person einer realen Person ähnelt, eine reale Person nachbildet oder als echtes Testimonial erscheinen soll. Bei Deepfakes gelten Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act. digital-strategy.ec.europa
Eine KI-generierte Umgebung sollte nicht als reale Kundenreferenz, tatsächlicher Projektort oder dokumentarische Aufnahme ausgegeben werden, wenn sie nicht real ist. Bei beispielhaften Szenen sind Hinweise wie „Visualisierung“ oder „Beispielhafte Milieudarstellung“ sinnvoll.
Nicht automatisch. Bei supaCGI können offene 3D-Basisdateien auf Wunsch Teil der Übergabe sein. Welche Dateien konkret übergeben werden, wird vorab transparent vereinbart. Interne Prompt-Bibliotheken oder allgemeine Produktionsmethoden sind davon zu unterscheiden.
Eine Hybridproduktion verbindet die Geschwindigkeit KI-gestützter Set-Entwicklung mit der Kontrolle professioneller CGI-Produktion. Das reale Produkt wird nicht zufällig interpretiert, sondern gezielt modelliert, materialisiert, ausgeleuchtet und geprüft. So entstehen Bilder, die markenkonform, technisch belastbar und langfristig weiterverwendbar sind.
Rechte an KI-Bildern müssen kein unübersichtliches Thema sein. Wichtig ist, nicht alles unter dem Begriff „Eigentum“ zusammenzufassen.
Ein professionelles Kundenprojekt klärt, welche finalen Assets entstehen, wo sie genutzt werden dürfen, ob offene Basisdaten benötigt werden, wie lange Daten gespeichert werden und welche Rolle KI im Produktionsprozess übernimmt.
KI macht Bildentwicklung schneller und eröffnet neue Möglichkeiten für Set-Design, Varianten und Bildwelten. Sie ersetzt aber nicht die Verantwortung für eine korrekte Produktdarstellung, die Prüfung möglicher Rechte Dritter und eine klare Nutzungsrechte-Regelung.
Bei supaCGI verbinden wir Gen AI mit Art Direction, 3D-Modelling, Materialentwicklung, Lookdev, Compositing und menschlicher Qualitätsprüfung. Nach vollständiger Bezahlung erhältst Du die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den finalen Assets. Auf Wunsch übergeben wir Dir auch die 3D-Basisdateien oder sichern Deine Projektgrundlage langfristig auf unseren hausinternen Servern in Osnabrück.
